Der vorgeschriebene Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient nicht als Kontrollbesuch, sondern als unterstützendes Angebot. Dabei wird gemeinsam geschaut, wo zusätzliche Hilfsmöglichkeiten bestehen und wie die Pflege verbessert werden kann. Ziel ist es, pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen praktische Unterstützung und hilfreiche Tipps zu geben, um die Pflege zu Hause optimal zu gestalten.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen, um Ihr Pflegegeld nicht zu verlieren.
Die Beratungskosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt komplett durch mich, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Als anerkannte Beratungsstelle führe ich diese Besuche gerne bei Ihnen zu Hause durch. Mit einfühlsamer und fachkundiger Pflegeberatung stehe ich Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite.
Bitte beachten Sie: Meine Dienstleistungen ersetzen keine rechtlichen Beratungen. Bei rechtlichen Fragen empfehle ich, einen Anwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle zu konsultieren.