Fragen und Antworten

Wussten Sie, dass...

Sie bereits ab Pflegegrad 1 erhebliche Unterstützung und Leistungen von Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen können?

Diese Leistungen helfen Ihnen dabei, die Pflege zu Hause bestmöglich zu organisieren und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu sichern.

Hier ein kleiner Auszug aus den angebotenen Leistungen:
  • Pflegeberatung: nach § 7a SGB XI, diese können Sie in Ihrem Pflegestützpunkt oder bei anderen zugelassenen Dienstleistern in Anspruch nehmen.
  • Beratungseinsatz: § 37.3 Abs 3 SGB XI, einmal pro Halbjahr durch zugelassene Beratungsstellen und Pflegedienste.
  • Pflegekurse: Für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, um das notwendige Wissen und die Fähigkeiten für eine sichere und effiziente Pflege zu vermitteln.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für anerkannte Dienstleistungen wie Haushaltshilfe, Begleitung zu Arztterminen und andere entlastende Dienstleistungen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Finanzielle Unterstützung für den Umbau der Wohnung, um die Pflege zu erleichtern, z.B. durch den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit.
  • Hilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, bis zu 40 € monatlich.
  • Pflegezeit – Familienzeit: Ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen und somit deren Pflege und Unterstützung sicherzustellen.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen weitere Leistungen zur Verfügung:
  • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
  • Kombinationspflege: Ein Pflegedienst wird zur häuslichen Pflege hinzugezogen.
  • Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für die vorübergehende Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: Finanzierung der vorübergehenden stationären Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist.

Dies ist nur ein Ausschnitt der zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten.

Gerne stehe ich Ihnen für ein individuelles und unabhängiges Beratungsgespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bestmöglich zu unterstützen.

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Ihnen ab Pflegegrad 2 mehr als 20 verschiedene Unterstützungsangebote der Pflegekassen zur Verfügung stehen?

  1. Pflegegeld: Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden.
  2. Pflegesachleistungen: Leistungen durch professionelle Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  3. Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist.
  4. Verhinderungspflege: Vertretungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  5. Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger.
  6. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern (z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe).
  7. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Finanzielle Unterstützung für Umbauten zur Verbesserung des Wohnumfelds (z.B. Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer).
  8. Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  9. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Regelmäßige Beratung für Pflegegeldempfänger zur Sicherung der Pflegequalität.
  10. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Personen (§ 45 SGB XI): Kostenfreie Schulungen zur Verbesserung der Pflegekompetenz.
  11. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Finanzielle Unterstützung für Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste.
  12. Anschubfinanzierung für Wohngruppen: Förderung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen.
  13. Leistungen für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen: Finanzielle Unterstützung für die Unterbringung in Pflegeheimen.
  14. Palliativversorgung: Unterstützung für die Betreuung und Pflege von unheilbar kranken Menschen in der letzten Lebensphase.
  15. Kombinationsleistungen: Kombination von Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld, abhängig von der genutzten Pflegesachleistung.
  16. Hausnotruf: Systeme, die im Notfall schnelle Hilfe ermöglichen und die Sicherheit zu Hause erhöhen.
  17. Umwandlung der Sachleistung: Möglichkeit, Pflegesachleistungen in andere unterstützende Leistungen umzuwandeln.
  18. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Beratung durch Mitarbeiter Ihrer Pflegekasse zu allen Fragen der Pflege.
  19. Technische Hilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Pflegebetten.
  20. Soziale Absicherung der Pflegeperson: Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung für pflegende Angehörige.
  21. Digitale Pflegeassistenten: Technologische Unterstützung durch Apps und digitale Helfer.
  22. Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, die aufgrund der Pflege ihre Erwerbstätigkeit reduzieren müssen.
  23. Landespflegegeld in Bayern: Jährliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Diese und weitere Leistungen können Ihnen und Ihren Angehörigen dabei helfen, die Pflege besser zu organisieren und zu erleichtern. Für eine ausführliche Beratung und detaillierte Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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es ab Pflegegrad 1 kostenfreie Beratungseinsätze für pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige gibt?

Pflegeberatung

Während der Pflegeberatung werden Sie über Entlastungsangebote, Alltagshilfen und Pflegeleistungen informiert. Ein kostenfreier Hausbesuch ermöglicht es Ihnen, Ihre Situation in vertrauter Umgebung zu schildern und dem Berater, Ihr soziales Umfeld kennenzulernen.

Nötige Voraussetzungen:
  • Mindestens Pflegegrad 1 (freiwillig bei Pflegegrad 1)
Verpflichtende Leistungen:
  • Halbjährliche Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2 oder 3
  • Vierteljährliche Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4 oder 5
Kostenberechnung:
Die Beratungskosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt durch mich, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

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pflegende Angehörige kostenfreie Pflegekurse in Anspruch nehmen können?

Die Pflegekurse vermitteln das notwendige Wissen sowie praktische Fähigkeiten, um die Pflege sicher und effizient zu gestalten.

Mögliche Inhalte
  • Basiswissen zur Pflege: Grundlegende Pflegetechniken und Mobilisation.
  • Ernährung und Hygiene: Richtige Ernährung und Pflegehygiene.
  • Pflege von Menschen mit Demenz: Umgang mit Demenzpatienten.
  • Rückenschonendes Arbeiten: Techniken für gelenk- und rückenschonendes Heben.
  • Medikamentenmanagement: Sicherer Umgang mit Medikamenten.
Zielgruppen
  • Pflegende und ihre Angehörige
  • Familienmitglieder und nahestehende Personen
  • Ehrenamtliche Pflegepersonen

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Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4–5 vierteljährlich verpflichtend sind?

Ohne diese wird Ihr Pflegegeld gekürzt und gegebenenfalls nach einer erneuten Erinnerung die Zahlung eingestellt.

Pflegegrad und Fristen:
  • Pflegegrad 1: Freiwillig, möglich 1x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 2: Verpflichtend 1x pro Halbjahr (bis 30.06. / 31.12.)
  • Pflegegrad 3: Verpflichtend 1x pro Halbjahr (bis 30.06. / 31.12.)
  • Pflegegrad 4: Verpflichtend 1x pro Vierteljahr (bis 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.)
  • Pflegegrad 5: Verpflichtend 1x pro Vierteljahr (bis 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.)

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